• Hausordnung

      • Haus- und Schulordnung der Gemeinschaftsschule Hagenberg Gernrode

         

         

         

        1. Allgemeines

             Wir tragen seit 2009 den Titel:

          

         

          1. Wir achten auf einen gewaltfreien und respektvollen Umgang miteinander.

          2. Konflikte werden friedlich geregelt.

          3. Die Schule bietet allen Schülerinnen und Schülern Schutz vor Rassismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. In diesem Zusammenhang wird in unserer Schule die verdeckte oder offene Zurschaustellung aller Symbole extremistischer und diskriminierender Gesinnung nicht toleriert. Dazu zählen insbesondere die in den extremistischen Szenen verwendeten Bekleidungsmarken und Dresscodes, handschriftliche Verwendungen, Zahlencodes, Logos, Ton- und Bildträger, Handyklingeltöne und Internetseiten.

          4. Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung, sowohl in der Klasse als auch auf dem Schulgelände und in den Schultoiletten.

          5. Wir gehen leise und langsam durch die Schulgebäude und über das Schulgelände

          6. Um einen ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf abzusichern, hat jede Schülerin/jeder Schüler: 

          • regelmäßig und pünktlich mit dem Vorklingeln am Platz zu sein, um am Unterricht laut Stundenplan teilzunehmen     

          • erforderliche Bücher und Lernmittel unverzüglich anzuschaffen und im Unterricht zu nutzen

          • für den Sportunterricht vorschriftsmäßig gekleidet zu sein und den Bestimmungen zur Unfallverhütung gerecht zu werden

         

        1. Krankmeldung/Unfall

          1. Die Krankmeldung muss telefonisch bis spätestens 08:00 Uhr im Sekretariat erfolgen, die schriftliche Entschuldigung erfolgt nach Genesung.

          2. Bei Auftreten eines Unfalls erfolgt die Meldung unverzüglich im Sekretariat.

         

        1. Befahren und Parken auf dem Schulgelände

          1. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern und Kleinkrafträdern nicht erlaubt.

          2. Schülerinnen und Schüler, die mit Fahrrädern und Kleinkrafträdern zur Schule fahren, benötigen eine Erlaubnis durch die Schulleitung

          3. Das Befahren mit einem Kfz ist nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.

         

        1. Verlassen des Schulgeländes

          1. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist Schülerinnen und Schülern ohne Genehmigung nicht erlaubt.

          2. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen neun und zehn unterstützen im Schulhaus die Aufsicht nach vorheriger Belehrung.

         

        1. Rauchen, Drogen (Betäubungsmittel), Waffen

          1. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und in allen zugehörigen Gebäuden untersagt.

          2. Das Mitbringen von Drogen oder Betäubungsmitteln laut Betäubungsmittel - und Jugendschutzgesetz in den jeweils aktuellen Fassungen ist verboten.

          3. Das Mitbringen und Besitzen von Waffen laut Waffengesetz in der jeweils aktuellen Fassung ist verboten.

         

        1. Multimediageräte und deren Nutzung

          1. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Nutzungsverbot von Multimediageräten für Schüler und Schülerinnen. Sollte ein solches Gerät mitgeführt werden, ist es auf lautlos zu stellen und in der Schultasche zu lassen.

          2. Eine Benutzung dieser Geräte ist nur durch die Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft in Verbindung mit dem Medienkonzept der Schule für Unterrichtszwecke erlaubt.

          3. Das Aufrufen nicht jugendfreier Inhalte analoger und digitaler Medien ist laut Jugendschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung untersagt.

         

        1. Unsere Kleiderordnung

          1. Alle beteiligten Personen sollen in der Schule darauf achten, eine der Witterung und der Situation entsprechende Kleidung zu tragen.

          2. Das Tragen von Kopfbedeckungen aller Art, außer denen, die religiös verortet sind, ist im Unterricht untersagt.

         

        1. Rechte der Schülerinnen und Schüler

          1. Jede Schülerin, jeder Schüler erhält ein Mitbestimmungsrecht, das er durch den Klassensprecher im Schülerrat wahrnehmen kann.

          2. Der Schülerrat hat in Unterstützung durch die Schulsozialarbeit vor wichtigen Entscheidungen ein Anhörungsrecht.

          3. Schulleitung und Lehrkräfte haben gegenüber dem Schülerrat eine Auskunftspflicht.

          4. Der Schülerrat vertritt die Schule in der Öffentlichkeit.